Titel Logo
Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten der Ergänzungssatzung „Aufm Grünenbaum“ der Ortsgemeinde Dambach

I.

Der Ortsgemeinderat Dambach hat in seiner Sitzung am 15.03.2023 die Ergänzungssatzung „Aufm Grünenbaum“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 24 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) als Satzung beschlossen.

II.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Aufm Grünenbaum“ ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt:

III.

Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung wird ab sofort mit sämtlichen Bestandteilen und Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, -Bauamt-, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

IV. Hinweise:

a) Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung der durch die Satzung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

b) Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Dambach unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

c) Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen:

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

Dambach, den 23.03.2023
Ortsgemeinde Dambach
Rene Schilling
Ortsbürgermeister