Die durch den Stadtrat der Stadt Birkenfeld am 28.02.2023 beschlossene und von der Kreisverwaltung Birkenfeld am 15.03.2023 genehmigte
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung liegt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld im Dienstgebäude I, 55765 Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, Zimmer 308, an sieben Werktagen, und zwar vom 30.03.2023 bis zum 12.04.2023 während der Dienstzeit (montags bis donnerstags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr) nach Terminvereinbarung öffentlich aus.
Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. „Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“