Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der
dem Gemeinderat zugeleitet wurde und zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld im Rathaus, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld, in Zimmer 303 öffentlich ausliegt.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Rötsweiler-Nockenthal haben die Möglichkeit Vorschläge zum o. g. Entwurf der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und dessen Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung einzureichen.
Die Vorschläge sind entweder schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Adresse siehe oben) bzw. beim Ortsbürgermeister Joachim Rothfuchs, Schulstraße 7, 55767 Rötweiler-Nockenthal oder per E-Mail an: info@vgv-birkenfeld.de oder an: joachim.rothfuchs@t-online.de einzureichen.
Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan über die innerhalb der o. g. Auslegungsfrist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und darüber entscheiden.