Die durch den Gemeinderat der Ortsgemeinde
B r ü c k e n
am 14.12.2023 beschlossene und von der Kreisverwaltung Birkenfeld am 12.02.2024 genehmigte bzw. ohne Rechtsbedenken zurückgegebene
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2024
vom 11.03.2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Gemäß § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung liegt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld im Dienstgebäude I, 55765 Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, Zimmer 303, an sieben Werktagen und zwar vom 04.04.2024 bis zum 12.04.2023 während der allgemeinen Dienstzeit (montags bis donnerstags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen:
„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“