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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung - Ortsgemeinde Dambach

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

„Sondergebiet AGRI-Photovoltaik Auf der Hammelheck“

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Dambach hat am 19.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet AGRI-Photovoltaik Auf der Hammelheck“ beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. Des Weiteren erfolgte vom 19.01.2023 bis 17.02.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Im gleichen Zeitraum erfolgte die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden am 07.03.2024 im Ortsgemeinderat gewürdigt und ein entsprechender Abwägungsbeschluss wurde gefasst. In gleicher Sitzung erfolgte die Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf sowie die Beschlussfassung über die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Das Gebiet wird als Sonstiges Sondergebiet (SO) gemäß §11 BauNVO mit der Zweckbestimmung – „Photovoltaik“ – von Gebieten für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wind- und Sonnenenergie, dienen sowie mit integrierter gleichwertiger landwirtschaftlicher Nutzung – „Agri = Agrikultur“ entsprechend §9 Abs.1 Nr.18 BauGB festgesetzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgendes Grundstück in der Gemarkung Dambach: Flur 1, Flurstück 42/1.

Das Plangebiet liegt nordwestlich der Ortslage Dambach und ist über einen Wirtschaftsweg erschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit all seinen Bestandteilen und Anlagen sowie die umweltrelevanten Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats (mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen) und zwar von

Dienstag, 02.04.2024 bis Freitag, 03.05.2024

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter

https://www.vg-birkenfeld.de/072.html zur Ansicht bereit (§ 4a Abs. 4 BauGB).

Zusätzlich liegen alle Planunterlagen sowie die umweltrelevanten Informationen im genannten Zeitraum während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) beim Fachbereich 2 – Bauliche Infrastruktur der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17 (Zimmer 9), 55765 Birkenfeld, öffentlich aus.

Ergänzend sind die Planunterlagen sowie die umweltrelevanten Informationen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar (§ 4a Abs. 4 BauGB).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

1.

Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) mit folgenden Informationen:

a.

Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes

b.

Bestandsaufnahme des Umweltzustands der Schutzgüter

c.

Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt: Biotoptypenkartierung und -bewertung, Schutzstatus, Wertigkeit

d.

Fläche und Boden: Geologie, Bodenfunktionen, Bodeneigenschaften, Bodenfunktionen, Altlasten

e.

Wasser: Oberflächengewässer, Gewässergüte, Grundwasser, Hochwasservorsorge

f.

Luft und Klima: klimatische und lufthygienische Vorbelastungen

g.

Landschaft: Naturraum, typische Landschaftsteile, Erholungseignung

h.

Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: Emissionen, Immissionen, Raumstruktur

i.

Kultur- und sonstige Sachgüter: Erdgeschichtlich bzw. historisch bedeutsame Kulturgüter

j.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung/Durchführung der Planung: Wirkfaktoren, insbesondere mögliche erhebliche Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase der geplanten Vorhaben auf Natur und Landschaft, auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, auf den Menschen und seine Gesundheit, auf Kultur- und sonstige Sachgüter

k.

Flächenbilanzierung von Eingriff und Ausgleich, Kompensationsmaßnahmen

l.

Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden sollen

2.

Artenschutzfachbeitrag als Bestandteil des Umweltberichts

Des Weiteren liegen folgende verfügbare Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug zum Bebauungsplanentwurf vor:

Urheber

(Behörden, Träger öffentlicher

Belange)

Thematischer Bezug

Fläche und Boden, Geologie, Altlasten

SGD-Nord, Wasser-Abfall-Boden

Bodenschutz, Abfallwirtschaft

Kultur- und sonstige Sachgüter

Generaldirektion Kulturelles Erbe

Behandlung von archäologischen Funden

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen eingereicht.

Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden vom Ortsgemeinderat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Umgrenzung des Plangebietes (Geltungsbereich) ist im nachfolgenden Lageplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie gekennzeichnet:

Dambach, 20.03.2024
René Schilling
Ortsbürgermeister