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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung - Ortsgemeinde Dienstweiler

Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan und Beschluss über die Paralleländerung des Flächennutzungsplanes und örtliche Bauvorschriften

„Auf dem Ellenberg - Erweiterung“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

„Auf dem Ellenberg - Erweiterung“

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Der Ortsgemeinderat Dienstweiler hat in der Sitzung am 25.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanvorentwurfes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Auf dem Ellenberg - Erweiterung“ beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. Des Weiteren erfolgte in der Sitzung am 25.02.2025 die Beschlussfassung über die entsprechende Paralleländerung des Flächennutzungsplans.

In der Sitzung am 25.02.2025 hat der Ortsgemeinderat den vorgestellten Bebauungsplanvorentwurf und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Auf dem Ellenberg - Erweiterung“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Planungsinhalt:

Die Ortsgemeinde Dienstweiler beabsichtigt für das nachfolgend dargestellte Plangebiet die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Ellenberg - Erweiterung“ um die Entwicklung von Wohnbauflächen zu ermöglichen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Dienstweiler: Flur 26, Flurstücke 48, 51/4 (teilw.), 49/1 und 49/2 sowie in Flur 19: Flurstücke 26/2 (teilw.), 34/3 und 34/2 (teilw.).

Die Erschließung des Plangebietes soll über die Straße „Auf dem Ellenberg“ erfolgen.

Das Plangebiet wird gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ festgesetzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

Die Darlegung der Planung und Anhörung der Bürger erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen (Geltungsbereich, Bebauungsplanvorentwurf, Textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz) in der Zeit von

Donnerstag, 27.03.2025 bis Freitag, 25.04.2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter:

https://www.vg-birkenfeld.de/100.html

Zusätzlich stehen alle Planunterlagen im genannten Zeitraum während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) beim Fachbereich 2 – Bauliche Infrastruktur der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17 (Zimmer 9), 55765 Birkenfeld zur Ansicht bereit.

Ergänzend sind die Planunterlagen über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.

Während der genannten Veröffentlichungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und sich im genannten Zeitraum zur Planung zu äußern.

Dienstweiler, 20.03.2025
Martin Hey, Ortsbürgermeister