Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwzG) wird folgende Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung bekanntgegeben.
| Der an | Alkhiary Saleh Abdulquader |
| Geboren am | 08.12.1961 |
| Zuletzt wohnhaft in | Königstraße 5, 55767 Niederhambach |
| Gerichtete | Bescheid über die Erhebung eines Ausbaubeitrages |
| vom | 07.02.2023 |
der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 1 Finanzen - Zimmer 302 - kann zu den Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr in der Schneewiesenstraße 21 in 55765 Birkenfeld von dem Abgabenpflichtigen eingesehen werden.
Der Aufenthaltsort des Empfängers ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter bzw. Zustellungsbevollmächtigen ist nicht möglich.
Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Widerspruchfrist von einem Monat, nach deren Ablauf der Bescheid bestandskräftig wird.
Der Bescheid wird hiermit öffentlich zugestellt und es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.