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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

„Fachhochschule, 1. Änderung und Erweiterung“

Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach

Aufstellungsbeschluss

(Vereinfachtes Verfahren § 13 Baugesetzbuch)

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit

(§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach hat am 14.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Fachhochschule, 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten.

Am 13.03.2024 wurde durch Beschlussfassung im Gemeinderat die Bezeichnung des Bebauungsplanes in „Fachhochschule, 1. Änderung und Erweiterung“ geändert. In gleicher Sitzung erfolgte die Billigung des vorgestellten Bebauungsplanentwurfs und die Beschlussfassung zur Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Planungsinhalt:

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist es Aufgabe der Gemeinden, Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist.

Der Ursprungsbebauungsplan „Fachhochschule Umweltcampus“ der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach trat durch Bekanntmachung am 15.02.2006 in Kraft. Innerhalb des Geltungsbereichs wurden eine Vielzahl von Baumaßnahmen umgesetzt. Konkreter Planungsanlass für die 1. Änderung des Bebauungsplans ergab sich aus der Planungsabsicht, den im Süden ausgesparten Bereich in den Bebauungsplan einzubeziehen. Diese Fläche befand sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Ursprungsbebauungsplans im Eigentum der amerikanischen Militärverwaltung und war somit einer Überplanung nicht zugänglich. Nunmehr befindet sich die Fläche im Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz. Die Kreisverwaltung hat zwischenzeitlich Vorhaben in diesem Bereich gemäß § 34 BauGB genehmigt. Mit der Einbeziehung der Fläche in den Bebauungsplan soll diesbezüglich Rechtssicherheit geschaffen werden.

Weiterhin soll im Rahmen der vorliegenden Änderung der Geltungsbereich im Bereich des Westrings an die aktuellen Parzellengrenzen sowie an den Geltungsbereich der Bebauungsplanung „Westring“ angepasst werden.

Im Rahmen der vorliegenden Änderungsplanung sollen darüber hinaus rechtliche sowie redaktionelle Klarstellungen erfolgen, die der Klarstellung sowie der Anpassung der Festsetzungen an die aktuellen Anforderungen insbesondere hinsichtlich der Nebenanlagen und Nutzung regenerativer Energien sowie der Elektromobilität dienen.

Im Zuge der Überarbeitung wurde die Planzeichnung neu erstellt und somit ebenfalls an die aktuellen rechtlichen Anforderungen angepasst.

Die wesentlichen Änderungsbereiche bzw. Änderungspunkte sind in der Planurkunde gekennzeichnet und in den Textlichen Festsetzungen „rot“ hervorgehoben.

Nach Abstimmung mit der Kreisverwaltung Birkenfeld kann der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB):

Der Bebauungsplanentwurf mit seinen Bestandteilen (Geltungsbereich, Planzeichnung, Textliche Festsetzungen) und Anlagen (Begründung) wird im Zeitraum von

Montag, 08.04.2024 bis Freitag, 10.05.2024

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse: https://www.vg-birkenfeld.de/151.html zur Einsicht oder zum Download veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ergänzend sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.

Während der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teile der Öffentlichkeit) im genannten Zeitraum die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen vorrangig elektronisch abgegeben werden

(E-Mailadresse der VGV Birkenfeld: a.sommer@vgv-birkenfeld.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7 (Frau Sommer), schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.

55768 Hoppstädten-Weiersbach, 26.03.2024
Peter Heyda, Ortsbürgermeister