Ab dem 01.04.2025 tritt die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz - ERechVORP) in Kraft.
Diese Landesverordnung gilt unabhängig vom Auftragswert für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen über Lieferungen oder sonstige Leistungen (§ 1 Abs. 1 der Verordnung).
Rechnungssteller müssen elektronische Rechnungen (im Sinne des § 2 der Verordnung) gegenüber Rechnungsempfängern nach Maßgabe der Landesverordnung ausstellen und übermitteln (§ 3 Abs. 2 der Verordnung).
Die Leitweg-ID der Verbandsgemeinde Birkenfeld lautet:
071345002000-001-71