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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtige Information für alle Auftragnehmer zur E-Rechnung!

Ab dem 01.04.2025 tritt die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz - ERechVORP) in Kraft.

Diese Landesverordnung gilt unabhängig vom Auftragswert für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen über Lieferungen oder sonstige Leistungen (§ 1 Abs. 1 der Verordnung).

Rechnungssteller müssen elektronische Rechnungen (im Sinne des § 2 der Verordnung) gegenüber Rechnungsempfängern nach Maßgabe der Landesverordnung ausstellen und übermitteln (§ 3 Abs. 2 der Verordnung).

Die Leitweg-ID der Verbandsgemeinde Birkenfeld lautet:

071345002000-001-71