Titel Logo
Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Rinderseuche BHV 1: Überwachungsuntersuchungen werden erleichtert

Die Überwachungsuntersuchungen in Bezug auf die Rinderseuche werden künftig erleichtert.

Ganz Deutschland ist seit 2017 nach 20 Jahren intensiver Bekämpfung amtlich BHV-1 (infektiösen bovinen Rhinotracheitis) frei. Auch Rheinland-Pfalz gilt seit vielen Jahren als seuchenfrei in Bezug auf diese wirtschaftlich bedeutende Rinderseuche. Doch damit ist die Gefahr einer Neueinschleppung der BHV1-Erkrankung in die Rinderbestände in Rheinland-Pfalz nicht automatisch gebannt. Untersuchungen sind weiterhin erforderlich.

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Birkenfeld weist darauf hin, dass seit dem 5. März 2026 in Rheinland-Pfalz ein neuer Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) zur Untersuchung der Rinder im Hinblick auf die Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) zur Aufrechterhaltung und Wiedererlangung des Status "frei von BHV-1" auf Betriebsebene gilt.

Aufgrund der langjährigen Seuchenfreiheit in Bezug auf das BHV-1 Virus ermöglicht das EU-Recht, den Umfang der Überwachungsuntersuchungen abzusenken. Die Anpassung erfolgte risikobasiert und unter Berücksichtigung der Betriebsart. Bei der Anpassung der Überwachung wurden die Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Institutes berücksichtigt.

Für die Milchviehbestände verändert sich vergleichsweise wenig. Für andere Haltungsformen ergeben sich sowohl Änderungen in den Untersuchungsintervallen (von 6 Monaten bis hin zu 24 Monaten) als auch beim Anteil der zu beprobenden Tieren. Dabei unterscheiden sich die Regelungen unter anderem nach Nutzungsrichtung und Altersstruktur der Tiere.

Für Endmastbetriebe, aus denen Rinder ausschließlich unmittelbar und ohne vorherigen Kontakt zu Tieren aus anderen Beständen zur Schlachtung verbracht werden, ist keine Untersuchung mehr erforderlich. Das Untersuchungsintervall bei Ammen- und Mutterkuhhaltungen oder anderen Mastbetrieben außer Endmastbetrieben wurde auf zwei Jahre erhöht.

Eine weitere Erleichterung besteht darin, dass bei manchen Nutzungsformen nicht der gesamte Bestand untersucht werden muss, sondern - abhängig von der Bestandsgröße - eine Stichprobe ausgewählt werden kann. Dies gilt auch für extensive Haltungen anderer Boviden, wie zum Beispiel Wasserbüffel und Bisons.

Die Verpflichtung, Untersuchungsintervalle nicht zu überschreiten, gilt weiterhin. Wird die serologische (Blut oder Milch) BHV-1 Untersuchung nicht fristgerecht durchgeführt verliert der Bestand seinen Freiheitsstatus (Bestandssperre). Dieser kann erst nach zusätzlichen Untersuchungen dann wiedererlangt werden.

Unabhängig von den Erleichterungen kann die zuständige Behörde nach Risikobeurteilung und Erfordernis engmaschigere Untersuchungsintervalle anordnen.

Bei Fragen steht das Veterinäramt der Kreisverwaltung Birkenfeld unter der Rufnummer 06782/158000 oder

E-Mail an veterinaeramt@landkreis-birkenfeld.de gerne zur Verfügung.

Die vereinfachte Darstellung der Untersuchungsintervalle sowie die Stichprobentabelle finden Sie auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes RLP unter folgendem LINK https://lua.rlp.de/fileadmin/lua/Downloads/Tierseuchen_und_Tiergesundheit/BHV1/2026-03_BHV-1-Erlass-UEberblick-homepage.pdf sowie auf der Internetseite des Landkreises Birkenfeld unter folgendem LINK https://www.landkreis-birkenfeld.de/Verwaltung-2-Politik/Verwaltung/Abteilungen-/-Aemter.htm/Dienstleistungen/Tierseuchenbekaempfung.html?#substart.