Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dambach hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit den§§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen:
Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen
für den Ausbau von Verkehrsanlagen
(Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)
vom 18.03.2026
Die Satzung wird hiermit durch Auslegung im Dienstgebäude I (Rathaus) der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld, in Zimmer 303 an zehn Werktagen, und zwar vom 09.04. bis zum 22.04.2026, während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung (Montag - Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr) öffentlich bekanntgemacht.
Es wird auf § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen:
„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf, der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“