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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung - Ortsgemeinde Börfink

Inkrafttreten des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften

„Sondergebiet Ferienhausgebiet Stockwies“

Ortsgemeinde Börfink

I.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2024 den Bebauungsplan „Sondergebiet Ferienhausgebiet Stockwies“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 88 Landesbauordnung (LBauO) als Satzung beschlossen. Die Erteilung der Genehmigung gemäß § 10 Abs. 2 BauGB von der Kreisverwaltung Birkenfeld erfolgte am 08.03.2024 und wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

II.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan wird ab sofort mit sämtlichen Bestandteilen und Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsicht bereitgehalten. Zusätzlich ist der Bebauungsplan gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ab sofort über die Internetseite www.vg-birkenfeld.de der Verbandsgemeinde Birkenfeld abrufbar.

III.

Hinweise:

a)

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

b)

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Börfink unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

c)

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen:

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

Börfink, 12.04.2024
Martin Döscher, Ortsbürgermeister