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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften

„Oberst Engeln“

Gemeinde Brücken

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit

(§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)

Die Ortsgemeinde Brücken stellt den Bebauungsplan „Oberst Engeln“ auf um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 28.04.2023 vom Gemeinderat gefasst.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurde zwischenzeitlich durchgeführt.

Planungsinhalt:

Die Ortsgemeinde Brücken beabsichtigt die Entwicklung eines kleinflächigen Wohnbaugebietes im Bereich des Mühlenweges in der Flur „Oberst Engeln“.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Brücken, Flur 11, Flurstücke 2/1, 22/2, 22/3, 21/2.

Der Sohn der Grundstückseigentümerin der maßgeblichen Parzellen 21/2 und 22/3 beabsichtigt, die derzeit von ihm betreuten Seniorenwohnungen zu erhalten, zu modernisieren und langfristig zu ergänzen.

Eine Bauvoranfrage wurde negativ beschieden, da der vorgesehene Standort des Neubaus außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt. Um Baurecht zu erwirken, sah es die Ortsgemeinde daher als notwendig an, einen Bebauungsplan aufzustellen. Zugleich unterstützt damit die Ortsgemeinde den Erhalt von wichtigen Infrastruktureinrichtungen, die besonders die älteren Bürger von Brücken betreffen (Seniorenwohnen). Zusätzlich sollen Arbeitsplätze gesichert bzw. neu geschaffen werden (Betreuung und Pflege).

Das Plangebiet soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO genutzt werden, um besonders dem Aspekt „Wohnen“ Rechnung zu tragen. Eine Nutzung von barrierefreien und behindertengerechten Seniorenwohnungen i.V.m. einer Betreuung und Pflege ist in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) generell möglich, was den Planungswünschen der Ortsgemeinde entspricht.

Darüber hinaus können Gebäude zur Wohnnutzung sowie im Sinne einer wohnumfeldverträglichen festgesetzten zulässigen Nutzung des § 4 BauNVO gebaut werden. Dadurch kann der Lückenschluss zwischen den rückliegenden Gebäuden im Geltungsbereich und der Zeilenbebauung entlang des Mühlenweges geschlossen und die Ortslage arrondiert werden, was den Vorgaben und Belangen der § 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauGB insbesondere hinsichtlich einer Arrondierung der Ortslage nachkommt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar, da das Plangebiet unmittelbar an die bestehende Ortslage anschließt, bestehende Gebäude in die Ortsentwicklung einschließt, direkt über die bestehende Ortsstraße (Mühlenweg) erschlossen ist und langfristig eine Arrondierung des Ortsteiles bewirkt.

Um eine sozial unverträgliche Belegungsdichte zu vermeiden, wurden Festsetzungen zur maximalen Anzahl von Wohnungen pro Wohngebäude gewählt. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches ist die Anzahl der höchst zulässigen Wohnungen auf 12 beschränkt.

Die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches sind momentan voll erschlossen mit Trinkwasser, Schmutzwasser und einer direkten Anbindung an die Gemeindestraße „Mühlenweg“. Die Erschließung kann weiterhin genutzt werden und unterstreicht den Charakter einer „Innenentwicklung“. Zusätzliche öffentliche Verkehrsflächen sind daher nicht erforderlich.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes geändert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen Bestandteilen (Geltungsbereich, Planzeichnung, Textliche Festsetzungen) und Anlagen (Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz, Artenschutzfachbeitrag, Siedlungswasserwirtschaftlicher Planungsbeitrag, Nachweis des natürlichen Überschwemmungsgebietes (HQ100) Traunbach) sowie allen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats (mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen) und zwar von

Dienstag, 22.04.2025 bis Freitag, 23.05.2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse https://www.vg-birkenfeld.de/100 zur Einsicht oder zum Download veröffentlicht.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB liegen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ergänzend sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB abrufbar.

Während der genannten Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mailadresse der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld: a.sommer@vgv-birkenfeld.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen aktuell vor und werden im Internet bereitgestellt bzw. öffentlich ausgelegt:

1.

Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) mit folgenden Informationen:

a.

Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes

b.

Bestandsaufnahme des Umweltzustands der Schutzgüter

c.

Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt: Biotoptypenkartierung und -bewertung, Schutzstatus, Wertigkeit

d.

Fläche und Boden: Geologie, Bodenfunktionen, Bodeneigenschaften, Bodenfunktionen, Altlasten

e.

Wasser: Oberflächengewässer, Gewässergüte, Grundwasser, Hochwasservorsorge

f.

Luft und Klima: klimatische und lufthygienische Vorbelastungen

g.

Landschaft: Naturraum, typische Landschaftsteile, Erholungseignung

h.

Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: Emissionen, Immissionen, Raumstruktur

i.

Kultur- und sonstige Sachgüter: Erdgeschichtlich bzw. historisch bedeutsame Kulturgüter

j.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung/Durchführung der Planung: Wirkfaktoren, insbesondere mögliche erhebliche Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase der geplanten Vorhaben auf Natur und Landschaft, auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, auf den Menschen und seine Gesundheit, auf Kultur- und sonstige Sachgüter

k.

Flächenbilanzierung von Eingriff und Ausgleich, Kompensationsmaßnahmen

l.

Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden sollen

2.

Artenschutzfachbeitrag als Bestandteil des Umweltberichts

3.

Nachweis des natürlichen Überschwemmungsgebietes (HQ100) des Traunbach

4.

Siedlungswasserwirtschaftlicher Planungsbeitrag

Des Weiteren liegen folgende verfügbare Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug zum Bebauungsplanentwurf vor:

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen eingereicht.

Die Umgrenzung des Plangebietes (Geltungsbereich) ist im nachfolgenden Lageplan mit einer schwarzen unterbrochenen Linie gekennzeichnet:

55767 Brücken, 07.04.2025
Marc Arend, Ortsbürgermeister