Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Dienstweiler vom 23.01.2020 in der Fassung vom 22.02.2024
| I. Grabstätten | ||
| 1. | Überlassung einer Reihengrabstätte | |
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| a. | bis zum vollendeten 5. Lebensjahr — 980 EUR |
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| b. | vom vollendeten 5. Lebensjahr ab — 980 EUR |
| 2. | Überlassung einer Urnengrabstätte als Reihengrabstätte — 850 EUR | |
| 3. | Überlassung einer Urnengrabstätte als Reihenrasengrabstätte — 920 EUR | |
| 4. | Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der Reihenrasengrabstätte für die Dauer der Ruhefrist — 950 EUR | |
| 5. | Zubettung einer Urne in bereits belegte Grabstätte — 310 EUR | |
| II. Bodenplatten für die Umrandung | ||
| 1. | Reihengrabstätten — 206 EUR | |
| 2. | Urnengrabstätten — 206 EUR | |
| III. Ausheben und Schließen der Gräber | ||
| 1. | Die Gräber werden durch ein Unternehmen ausgehoben. | |
| 2. | Die Gebühren werden nach der durch den Unternehmer erteilten Rechnung erhoben. | |
IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen.