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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Dienstweiler vom 23.01.2020 in der Fassung vom 22.02.2024

I. Grabstätten

1.

Überlassung einer Reihengrabstätte

a.

bis zum vollendeten 5. Lebensjahr  — 980 EUR

b.

vom vollendeten 5. Lebensjahr ab  — 980 EUR

2.

Überlassung einer Urnengrabstätte als Reihengrabstätte  — 850 EUR

3.

Überlassung einer Urnengrabstätte als Reihenrasengrabstätte  —  920 EUR

4.

Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der Reihenrasengrabstätte für die Dauer der Ruhefrist  — 950 EUR

5.

Zubettung einer Urne in bereits belegte Grabstätte  — 310 EUR

II. Bodenplatten für die Umrandung

1.

Reihengrabstätten  —  206 EUR

2.

Urnengrabstätten  — 206 EUR

III. Ausheben und Schließen der Gräber

1.

Die Gräber werden durch ein Unternehmen ausgehoben.

2.

Die Gebühren werden nach der durch den Unternehmer erteilten Rechnung erhoben.

IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen.