Nach § 21, Abs. 1, der Trinkwasserverordnung haben wir den Verbraucher über die Qualität des ihm zur Verfügung gestellten Trinkwassers für den menschlichen Gebrauch auf der Basis der Untersuchungsergebnisse nach § 14 TrinkwV zu informieren. Die Analysewerte des Trinkwassers im Bereich der Verbandsgemeinde Birkenfeld liegen deutlich unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten.
Die zur Trinkwasseraufbereitung eingesetzten Zusatzstoffe in der Verbandsgemeinde Birkenfeld geben wir wie folgt bekannt:
| 1. | Natriumhypochloritlösung (Desinfektion) max. 0,3 mg/l |
| 2. | Chlordioxid (Desinfektion) max. 0,2 mg/l |
| 3. | Calcium-Carbonat (Entsäuerung) |
| 4. | Halbgebranntes dolomitisches Filtermaterial (Entsäuerung). |
Unter Bezugnahme auf § 8 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes teilen wir mit, dass im gesamten Versorgungsgebiet der Verbandsgemeinde Birkenfeld das abgegebene Trinkwasser im Härtebereich weich (weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter, entspricht 8,4o d. H.) liegt.
Auf den Verpackungen von Wasch- und Geschirrspülmitteln sind die jeweiligen Dosierungen zu finden. Um die Waschmittelmenge sparsam und umweltschonend dosieren zu können, ist es unbedingt notwendig, den o. g. Härtegrad zu beachten.