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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des beheizten Freibades Birkenfeld der Verbandsgemeinde Birkenfeld vom 09.04.2025

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Birkenfeld hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit den §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Für die Benutzung des beheizten Freibades der Verbandsgemeinde Birkenfeld werden Gebühren erhoben. Die Benutzungsgebühren einschließlich Mehrwertsteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.

Einzelkarten

a)

Erwachsene

b)

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

sowie Schüler/innen, volljährige Inhaber von Jugendleiterkarten, Studierende, Absolventen von Bundesfreiwilligendiensten (FSJ, FÖJ, BUFDI, FWD) und Schwerbehinderte mit amtl. Ausweis

c)

Gruppenkarten für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des

18. Lebensjahres einschl. Jugendleiter/innen und Betreuer/innen im Rahmen der Jugendarbeit sowie Schüler/innen in geschlossenen Gruppen ab 10 Personen, pro Person

d)

Jugendliche Inhaber von Jugendleiterkarten

e)

Feierabendkarte ab 17:30 Uhr

f)

Familientageskarten

mindestens ein Elternteil mit mindestens einem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Schüler/innen, Studierende, Absolventen von Bundesfreiwilligendiensten (FSJ, FÖJ, BUFDI, FWD) und Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis

2.

Zehnerkarten

a)

Erwachsene

b)

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

sowie Schüler/innen, Studierende, Absolventen von Bundesfreiwilligendiensten und Schwerbehinderte mit amtl. Ausweis

3.

Saisonkarten

a)

Erwachsene

b)

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

sowie Schüler/innen, Studierende, Absolventen von Bundesfreiwilligendiensten (FSJ, FÖJ, BUFDI, FWD) und Schwerbehinderte mit amtl. Ausweis

Familienkarten

mindestens ein Elternteil mit mindestens einem Kind bis zur Vollendung

des 18. Lebensjahres sowie Schüler/innen, Studierende, Absolventen von Bundesfreiwilligendiensten (FSJ, FÖJ, BUFDI, FWD) und Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis

Sonnenliege

Gebühr für verlorenen Garderobenschlüssel

Gebühr für die Benutzung der Warmwasserdusche

Pfandgebühr für die Duschkarte

9.

Freier Eintritt

a)

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres in Begleitung von Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten

b)

geschlossene Schulklassen der Schulen im Verbandsgemeindebezirk im Rahmen des Schulsports unter Aufsicht von Lehrkräften

c)

einmaliger freier Eintritt für Studierende des Umwelt-Campus Birkenfeld zum Anlass ihres Studiumbeginns

d)

Feuerwehrangehörige von Feuerwehren im VG-Bereich

e)

Inhaber der Ehrenamtskarte

§ 2

Die Gebührenpflicht entsteht mit der Benutzung der Einrichtungen des Freibades.

§ 3

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für das beheizte Freibad Birkenfeld der Verbandsgemeinde Birkenfeld vom 17.04.2024 außer Kraft.

Hinweis:

Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung:

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

55765 Birkenfeld, den 09.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld
gez. Matthias König, Bürgermeister