Der Ortsgemeinderat hat am 19.03.2025 auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen; die, nachdem sie die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde am 15.04.2025 genehmigt bzw. ohne Erheben von Rechtsbedenken zurückgegeben hat, hiermit bekannt gemacht wird:
Der Ergebnis- & Finanzhaushalt werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. Ergebnishaushalt | |
| Gesamtbetrag der Erträge | 5.472.640 € |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 5.425.120 € |
| Jahresüberschuss | 47.520 € |
| 216.090 € |
| 2. Finanzhaushalt | |
| Ordentliche Einzahlungen | 4.921.740 € |
| 10.662.850 € |
| Ordentliche Auszahlungen | 4.911.700 € |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 10.040 € |
| Außerordentliche Einzahlungen | 0 € |
| Außerordentliche Auszahlungen | 0 € |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0 € |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 742.500 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 639.800 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlung aus Investitionstätigkeit | 102.700 € |
| Finanzmittelüberschuss | 112.740 € |
| Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit | |
| Investitionskredit: | 0 € |
| Liquiditätskredit (Kassenkredit): | 0 € |
| Rücklagenentnahme: | 0 € |
| Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit | |
| Tilgung | 112.740 € |
| Saldo Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -112.740 € |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen | 5.664.240 € |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen | 5.664.240 € |
Es werden festgesetzt:
1. Gesamtbetrag der Kredite — 0 €
2. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen — 0 €
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 1.791.640 €
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 350 v. H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) | 465 v. H. |
| c) Gewerbesteuer | 400 v. H. |
Die Hundesteuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, wird wie folgt festgesetzt:
| für den ersten Hund | 60 € |
| für den zweiten Hund | 84 € |
| für jeden weiteren Hund | 108 € |
Die Sätze der Gebühren und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Unterhaltung der Wirtschaftswege je Grundstücksfläche gem. § 11 Abs. 1 KAG — 11 €/ha
1. Deckungsfähigkeit, § 16 GemHVO
Ergebnishaushalt:
2. Übertragbarkeit, § 17 GemHVO
Ergebnishaushalt:
Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushalts ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts Anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.
Finanzhaushalt:
Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 bleiben bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Ermächtigungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan gemäß § 97 Abs. 3 der Gemeindeordnung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld, Zimmer 309, an sieben Werktagen – und zwar vom 08.05.2025 bis 16.05.2025 während der Dienstzeit öffentlich aus.