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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hoppstädten - Weiersbach
für das Jahr 2025

Der Ortsgemeinderat hat am 19.03.2025 auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen; die, nachdem sie die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde am 15.04.2025 genehmigt bzw. ohne Erheben von Rechtsbedenken zurückgegeben hat, hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Ergebnis- & Finanzhaushalt werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Ergebnishaushalt

Gesamtbetrag der Erträge

Gesamtbetrag der Aufwendungen

Jahresüberschuss

2. Finanzhaushalt

Ordentliche Einzahlungen

Ordentliche Auszahlungen

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

Außerordentliche Einzahlungen

Außerordentliche Auszahlungen

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlung aus Investitionstätigkeit

Finanzmittelüberschuss

Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit

Investitionskredit:

Liquiditätskredit (Kassenkredit):

Rücklagenentnahme:

Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit

Tilgung

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen

Gesamtbetrag der Auszahlungen

§ 2 Kredite / Verpflichtungsermächtigungen

Es werden festgesetzt:

1. Gesamtbetrag der Kredite  — 0 €

2. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  — 0 €

§ 3 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  — 1.791.640 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

350 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

465 v. H.

c) Gewerbesteuer

400 v. H.

Die Hundesteuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, wird wie folgt festgesetzt:

für den ersten Hund

60 €

für den zweiten Hund

84 €

für jeden weiteren Hund

108 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Unterhaltung der Wirtschaftswege je Grundstücksfläche gem. § 11 Abs. 1 KAG  — 11 €/ha

§ 6 Haushaltsvermerke

1. Deckungsfähigkeit, § 16 GemHVO

Ergebnishaushalt:

  1. Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 werden die Personal- und Versorgungsaufwendungen teilhaushaltübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  2. Das Gleiche gilt gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 16 Abs. 1 Satz 2 für die entsprechenden Ansätze für Auszahlungen im Finanzhaushalt.

2. Übertragbarkeit, § 17 GemHVO

Ergebnishaushalt:

Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushalts ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts Anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.

Finanzhaushalt:

Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 bleiben bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Ermächtigungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen.

§ 7 Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Hoppstädten - Weiersbach, den 05.05.2025
gez. Manuel Weber Ortsbürgermeister

Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan gemäß § 97 Abs. 3 der Gemeindeordnung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld, Zimmer 309, an sieben Werktagen – und zwar vom 08.05.2025 bis 16.05.2025 während der Dienstzeit öffentlich aus.