Gemäß § 97 der Gemeindeordnung wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Birkenfeld mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde im Internet unter
bereitsteht.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde haben die Möglichkeit, Vorschläge zu dem genannten Entwurf ab dieser Bekanntmachung innerhalb von zwei Wochen einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld oder per E-Mail (j.kraus@vgv-birkenfeld.de) einzureichen.
Der Verbandsgemeinderat wird über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.