Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Sondergebiet AGRI-Photovoltaik In der Würtzeltsdell“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Sondergebiet AGRI-Photovoltaik In der Würtzeltsdell“
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach hat am 11.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet AGRI-Photovoltaik In der Würtzeltsdell“ beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten.
Des Weiteren erfolgte in der Sitzung am 11.05.2022 die Beschlussfassung über die entsprechende Paralleländerung des Flächennutzungsplanes.
In der Sitzung am 23.11.2022 hat der Gemeinderat den vorgestellten Bebauungsplanentwurf und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet AGRI-Photovoltaik In der Würtzeltsdell“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Planungsinhalt:
Die Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet AGRI-Photovoltaik In der Würtzeltsdell“ zur Förderung von erneuerbaren Energien durch eine Freiflächenphotovoltaikanlage. Realisiert wird die Photovoltaikanlage mit drehbaren Modulen (PV-Segel oder Agri-PV).
Die Planungsfläche liegt im Bereich der Windenergieanlagen „Auf dem Eborner Berg“ und ist über die Feldwirtschaftswege erschlossen. Allseits grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Agri-Photovoltaik (Agri-PV) bezeichnet ein Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion (Photosynthese) und die PV-Stromproduktion (Photovoltaik). Im Rahmen eines Pilotprojektes soll die Agri-Photovoltaik anhand drehbarer Modultische auf ihre Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Akzeptanz und landwirtschaftliche Integrationsfähigkeit untersucht werden.
Als Art der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB soll der Bebauungsplan als Sonstiges Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung - „Photovoltaik“ - von Gebieten für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wind- und Sonnenenergie, dienen sowie mit integrierter gleichwertiger landwirtschaftlicher Nutzung - „Agri = Agrikultur“ entsprechend § 9 Abs.1 Nr.18 BauGB festgesetzt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:
Die Darlegung der Planung und Anhörung der Bürger erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Geltungsbereich, Bebauungsplanvorentwurf, Textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz, Artenschutzfachbeitrag) in der Zeit von Donnerstag, 19.01.2023 bis Freitag, 17.02.2023 während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) beim Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17 (Zimmer 9), 55765 Birkenfeld.
Zusätzlich stehen alle Planunterlagen im genannten Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter https://www.vg-birkenfeld.de/152.html zur Ansicht oder zum Download bereit. Ergänzend sind die Planunterlagen über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.
Während der genannten Auslegungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit sich im genannten Zeitraum zur Planung zu äußern.