Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit bekanntgemacht, dass der
dem Gemeinderat zugeleitet wurde und zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld im Rathaus, Schneewiesenstr. 21, 55765 Birkenfeld, in Zimmer 303 öffentlich ausliegt.
Die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Dienstweiler haben die Möglichkeit Vorschläge zum o. g. Entwurf der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und dessen Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung einzureichen.
Die Vorschläge sind entweder schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Adresse siehe oben) oder per E-Mail an info@vgv-birkenfeld.de oder direkt bei der Ortsgemeinde (ob@dienstweiler.de) innerhalb der o. g. Frist einzureichen.
Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushalts-plan über die innerhalb der o. g. Auslegungsfrist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und darüber entscheiden.