Die durch den Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberhambach beschlossene
wird hiermit durch Auslegung im Dienstgebäude I der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld in Zimmer 303 an sieben Werktagen, und zwar vom 11.01. bis 19.01.2024, während der allgemeinen Dienstzeit (montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) öffentlich bekannt gemacht.
Es wird auf § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen:
„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“