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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Birkenfeld hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 die nachstehenden Entgelte 2024 für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beschlossen. Gemäß § 1 Entgeltsatzung Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden diese öffentlich bekannt gemacht.

Betriebszweig Wasserversorgung

Netto

7 %

MwSt

Brutto

1.

Laufende Entgelte (§§ 11 bis 19 Entgeltsatzung Wasserversorgung)

1.1

Benutzungsgebühr je Kubikmeter Wasserverbrauch (§ 12)

3,17

0,22

3,39

1.2

Grundgebühr nach der Größe des Wasserzählers (§ 12)

a) bis 20 m³/h

198,00

13,86

211,86

b) über 20 m³/h

1.200,00

84,00

1.284,00

Betriebszweig Abwasserbeseitigung

2.

Laufende Entgelte (§§ 12 bis 24 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung)

2.1

Benutzungsgebühr je Kubikmeter Abwassermenge (§ 17)

2.2

Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser für die mit Abflussbeiwerten vervielfachte Grundstücksfläche, je Quadratmeter (§ 13)

2.3

Gebühren für die Fäkalienabfuhr aus Hauskläranlagen und Sammelgruben (§ 20)

2.3.1

Abwassermenge je Kubikmeter

2.3.2

Grundgebühr je Hausklärgrube jährlich

2.3.3

Gebühr für die Entleerung gem. § 20 Abs. 2 je Kubikmeter Fäkalienmenge

2.4

Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (§ 27 Abs. 2) je Person

2.5

Vorausleistung Entwässerung Gemeindestraßen

a) Vollkanalisation, je Quadratmeter

b) Teilkanalisation, je Quadratmeter

Birkenfeld, den 21.12.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld
Dr. Alscher, Bürgermeister