Ab Januar 2026 können ehrenamtliche Projektideen (nicht-kommunaler Träger) wieder zur Förderung eingereicht werden. Unterstützt werden kleinere, bewusst unkompliziert und unbürokratisch angelegte Bürgerprojekte.
Was kann gefördert werden:
Handlungsfeld Dorf- und Stadtentwicklung:
Handlungsfeld Regionale Wirtschaft und Energie:
Handlungsfeld Tourismus und regionale Identität:
Handlungsfeld Natur- und Kulturlandschaft:
Folgende Maßnahmen in Bezug auf die Handlungsfelder sind förderfähig:
Fortbildungskosten, Fachreferenten, Raummieten, fortbildungsbezogene Exkursionen, Jugendförderung, Gewinnung von Jugendlichen als Mitglieder, Imagekampagnen, Teambuilding-Maßnahmen, Nachbarschaftshilfe, Innovative Maßnahmen der Nahversorgung (Hol- und Bringdienste, Mitfahrerbänke, etc.), Förderung von Kommunikation in der Gemeinde (Vorlesungen. Spieleabende, Fachvorträge etc.), investive Maßnahmen, ehrenamtliche Arbeitseinsätze in Dörfern.
Folgende Maßnahmen und Einzelprojekte können nicht gefördert werden:
Grillfeste, Vereinsfeiern, Schüleraustausche, Ausflugsfahrten, Inhalte von Ferienprogrammen, für die Vereinstätigkeit selbstverständliche Objekte (z.B. Spielgeräte, Musikinstrumente, Notenblätter etc.), Messdienerfahrten.
Die Höhe der Unterstützung von Einzelprojekten lokaler Akteure durch die LAG Erbeskopf aus dem Vorhaben „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ beträgt max. 3.000 € pro Einzelprojekt. Die Unterstützung darf die Höhe der vorgesehenen Ausgaben des Einzelprojektes nicht übersteigen. Evtl. über die Höhe der Unterstützung hinaus gehende Mehrkosten sind immer vom Lokalen Akteur zu tragen. Die Projekte/Maßnahmen müssen bis zum 30.09 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Kontakt bei der LAG-Erbeskopf: Iris Schleimer, i.schleimer@hermeskeil.de, 06503/809-167; Kontakt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld: René Maudet, r.maudet@vgv-birkenfeld.de, 06782/990-111