1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen. Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde erstellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld, Fachbereich Finanzen, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Gimbweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld oder elektronisch an info@vgv-birkenfeld.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.