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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Birkenfeld

1. Änderung des Flächennutzungsplans 2018 (FNP2018)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird folgendes bekannt gemacht:

Der Flächennutzungsplan, das Bodennutzungskonzept der Verbandsgemeinde Birkenfeld, als „FNP2018“ ist seit 06.03.2019 rechtswirksam.

Die Anpassung bzw. Fortschreibung oder „Neuaufstellung“ dieser Planung ist sowohl vorbereitend als auch anpassend stetig durchzuführen. Alle Veränderungen der ausgewiesenen Bodennutzungen werden nun in der sogenannten „1. Änderung des FNP2018“ vorgestellt und in das Bauleitplanverfahren eingebracht.

Bereits mit öffentlichem Beschluss vom 13.07.2021 hatte der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Birkenfeld die „1. Änderung des FNP2018“ aufgestellt. Das Vorverfahren zur inhaltlichen Bestimmung aller Änderungssachverhalte und Erarbeitung aller Ziele dieser vorbereitenden Bauleitplanung zur Ermittlung und Vorbereitung des Änderungsumfanges ist abgeschlossen und dieser Planentwurf kann nun vorgestellt werden.

Der Verbandsgemeinderat hatte weiterhin in Ergänzung der vorgenannten Aufstellung in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2022 beschlossen:

„Die Verbandsgemeinde Birkenfeld erweitert und ergänzt den Aufstellungsbeschluss vom 13.07.2021 auf die nun vorliegenden Änderungspakte zur „1. Änderung des FNP2018“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren im Sinne der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 4 BauGB durchzuführen, sowie die Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 Landesplanungsgesetz ist einzuholen. Der FNP führt künftig den Namen „FNP2035“. Er ist gemäß § 6 Abs. 6 BauGB in dieser Fassung deklaratorisch bekannt zu machen.“

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis 12. Juli 2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter https://www.vg-birkenfeld. de/321.html zur allgemeinen Einsichtnahme und ggf. zum download bereitgestellt werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraumes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2, bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 6) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeit zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ergänzend sind alle Planunterlagen im genannten Zeitraum auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.

Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes ist die Fläche der Gebietskörperschaft Verbandsgemeinde Birkenfeld.

Stellungnahmen können während der oben genannten Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden an k.kaemmerling@vgv-birkenfeld.de; können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld Fachbereich 2 bauliche Infrastruktur (Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld) schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.

Birkenfeld, 06.05.2024
Verbandsgemeinde Birkenfeld
Dr. Bernhard Alscher, Bürgermeister