Beschluss über die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberhambach hat am 26.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik An Fischbach, Auf Pauters an Fischbach, Auf Rödelt“ beschlossen um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. Seitens der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord wurde mit Bescheid vom 28.05.2025 die Abweichung von Ziel 83 des regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe 2014 für die Planung und Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage antragsmäßig zugelassen. Der Bebauungsplanvorentwurf und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Beteiligung der betroffenen Nachbargemeinden wurde durch den Gemeinderat am 23.04.2026 beschlossen.
Die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erfolgt derzeit im Rahmen der 1. Änderung FNP 2018.
Planungsinhalt:
Südwestlich der Ortslage Oberhambach ist die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaik Freiflächenanlage (Solarpark) durch einen Investor geplant. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung von regenerativer Sonnenenergie im Plangebiet geschaffen werden.
Im Bebauungsplan soll als Art der baulichen Nutzung ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.
Die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes haben insgesamt eine Größe von 9,68 ha und umfassen nachfolgende Grundstücke:
| Gemarkung | Flur | Flurstücke |
| Oberhambach | 5 | 50 |
| 5 | 49 |
| 5 | 51 |
| 5 | 52 |
| 5 | 55 |
| 5 | 56 |
| 5 | 57 |
| 5 | 69 |
| 5 | 70 (teilweise) |
Die Erschließung des Plangebietes soll über die Ortsstraße „Eichenweg“ aus Richtung der Ortslage und/oder über die B 269 aus westlicher Richtung erfolgen.
Im nachfolgenden Abgrenzungsplan sind die Geltungsbereiche mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:
Der Bebauungsplanvorentwurf (Geltungsbereich, Planurkunde, Textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz, Artenschutzrechtliche Prüfung, Biotoptypenkarte, Brutvogelkartierung, Zielabweichungsbescheid) wird im Zeitraum von Montag, 18.05.2026 bis Freitag, 19.06.2026 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse: https://www.vg-birkenfeld.de/100 zur Einsicht oder zum Download veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 4 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ergänzend sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teile der Öffentlichkeit) im genannten Zeitraum die Möglichkeit, sich über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen vorrangig elektronisch abgegeben werden (E-Mailadresse der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld: a.sommer@vgv-birkenfeld.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 4 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, Zimmer 7, 55765 Birkenfeld, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.