Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Birkenfeld vom 27.01.2026 sowie des § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung wird die nachfolgende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet und zwar:
„Schönenwaldstraße“
Flur 5, Flurstück 6/5
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Die Widmung wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
Der genaue Umfang der gewidmeten Fläche kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Bauverwaltung, Zimmer 2, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.