Die durch den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde
Gimbweiler
beschlossene und von der Kreisverwaltung Birkenfeld genehmigte bzw. ohne Rechtsbedenken zurückgegebene
wird hiermit gem. § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung RLP durch Auslegung im Dienstgebäude I der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, 55765 Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, Zimmer 308, an sieben Werktagen, und zwar vom 31.05.2024 bis 10.06.2024 öffentlich bekanntgemacht. Eine Einsichtnahme kann nach telefonischer Terminvereinbarung unter 06782 990-151 erfolgen.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.