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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hoppstädten - Weiersbach

für das Jahr 2024

Der Ortsgemeinderat hat am 22. April 2024 auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen; die, nachdem sie die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde am 2. Mai 2024 genehmigt bzw. ohne Erheben von Rechtsbedenken zurückgegeben hat, hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Ergebnis- & Finanzhaushalt werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

§ 2 Kredite / Verpflichtungsermächtigungen

Es werden festgesetzt:

1. Gesamtbetrag der Kredite

0 €

2. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

0 €

§ 3 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  1.312.031 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Unterhaltung der Wirtschaftswege je Grundstücksfläche gem. § 11 Abs. 1 KAG  —  11 €/ha

§ 6 weitere Bestimmungen

Haushaltsvermerke gemäß §§ 15 -17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)

1. Deckungsfähigkeit

  1. Gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO werden die Personal- und Versorgungsaufwendungen teilhaushaltübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  2. Das Gleiche gilt gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 16 Abs. 1 Satz 2 GemHVO für die entsprechenden Ansätze für Auszahlungen im Finanzhaushalt.

2. Übertragbarkeit

Ergebnishaushalt

Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushalts ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch einen Haushaltsvermerk bestimmt ist.

Finanzhaushalt

Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1, Halbsatz 1 GemHVO bleiben bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten die Ermächtigungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Hoppstädten - Weiersbach, den 29.05.2024
gez. Heyda, Ortsbürgermeister

Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan gemäß § 97 Abs. 3 der Gemeindeordnung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld, Zimmer 309, an sieben Werktagen – und zwar vom 31.05.2024 bis 10.06.2024 – während der Dienstzeit öffentlich aus.