Mit den steigenden Temperaturen werden wieder viele Poolanlagen befüllt. Aus diesem Grund weisen die Verbandsgemeindewerke Birkenfeld auf folgende Regelungen hin:
Die Befüllung von Poolanlagen darf nicht über einen Gartenwasserzähler erfolgen.
Poolanlagen mit einem Fassungsvermögen größer als 15 m³ sind vor der Befüllung bei den Verbandsgemeindewerken Birkenfeld unter der Tel.-Nr.: 06782 990-168 anzumelden.
Nach Ende der Saison muss das Wasser aus der Poolanlage in den Schmutz- oder Mischwasserkanal abgelassen werden.
Erfolgt die Befüllung ohne eine vorherige Anmeldung, wird der festgestellte Mehrverbrauch im Netz als möglicher Rohrbruch eingestuft und durch die Verbandsgemeindewerke Birkenfeld überprüft.
Wir bitten um Beachtung!