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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung - Ortsgemeinde Niederhambach

Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

„Die Pferdsweide, 1. Änderung“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

„Die Pferdsweide, 1. Änderung“

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Der Ortsgemeinderat Niederhambach hat in der Sitzung am 17.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Die Pferdsweide, 1. Änderung“ beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten.

Ebenfalls hat der Ortsgemeinderat am 17.04.2024 den vorgestellten Bebauungsplanvorentwurf und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Die Pferdsweide, 1. Änderung“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Planungsinhalt:

Die Ortsgemeinde Niederhambach beabsichtigt für das nachfolgend dargestellte Plangebiet die Aufstellung des Bebauungsplans „Die Pferdsweide, 1. Änderung“ zur Sicherung der Oberflächenentwässerung sowie der Umsetzung der erforderlichen Eingriffsausgleichsmaßnahme.

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Die Pferdsweide“ dient der Entwicklung eines Wohngebietes und weist Wohnbauflächen aus. Der von der Änderung betroffene Teilbereich ist als allgemeines Wohngebiet nach §4 BauNVO ausgewiesen. Weiter beinhaltet der Teilbereich im Norden eine Straßenverkehrsfläche, im Süden eine Ausgleichsfläche sowie Flächen für die Entwässerung mit der Zweckbestimmung Oberflächenwasserbehandlung einschließlich der Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Die Pferdsweide, 1. Änderung“ wurde bis auf eine Bebauung im Osten (Flur 6, Flurstück 59/6) und die Straßenverkehrsfläche im Norden noch nicht baulich entwickelt. Aufgrund der Parzellierung der Grundstücke sowie deren Verkauf an Dritte ist die Entwicklung der Ausgleichsfläche sowie die Errichtung der Oberflächenentwässerung im Sinne des bestehenden Bebauungsplans nicht möglich. Um das Vorhaben umzusetzen zu können, beabsichtigt die Ortsgemeinde die bestehenden bauplanungsrechtlichen Bestimmungen zu ändern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Niederhambach: Flur 6, Flurstücke 59/1, 59/2, 59/3, 59/4, 59/5, 59/6 und tlw. 78/3). Das Plangebiet liegt in der Ortslage Böschweiler und ist über die „Schulstraße“ erschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

Die Darlegung der Planung und Anhörung der Bürger erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen (Geltungsbereich, Bebauungsplanvorentwurf, Textliche Festsetzungen und Begründung) in der Zeit von

Montag, 17.06.2024 bis Freitag, 19.07.2024

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter:

https://www.vg-birkenfeld.de/201.html

Zusätzlich stehen alle Planunterlagen im genannten Zeitraum während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) beim Fachbereich 2 – Bauliche Infrastruktur der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17 (Zimmer 9), 55765 Birkenfeld zur Ansicht bereit.

Ergänzend sind die Planunterlagen über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.

Während der genannten Veröffentlichungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und sich im genannten Zeitraum zur Planung zu äußern.

Niederhambach, 04.06.24
Peter Schwarzbach, Ortsbürgermeister