Aufstellungsbeschluss, sowie Beschluss über die Paralleländerung des Flächennutzungsplanes und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Stadtrat der Stadt Birkenfeld hat am 16.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften für das „Sondergebiet Mittelalterdorf“ beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. Ebenso wurde die Paralleländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Birkenfeld für diesen Geltungsbereich beschlossen. Desweiteren wurde der vorgestellte Bebauungsplanentwurf und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in dieser Sitzung vom Stadtrat gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden beschlossen.
Die Stadt Birkenfeld beabsichtigt für das nachfolgend dargestellte Plangebiet die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Mittelalterdorf“ zur Schaffung von Baurecht für die Entwicklung von Ferienunterkünften für Jugendfreizeiten. Mit der Schaffung von Ferienhäusern im Kontext einer historischen mittelalterlichen Siedlung wird der Aufbau der touristischen Infrastruktur in der Region und vor Ort im Naherholungsgebiet „Fischwaid“ gefördert, ergänzt bzw. weiterentwickelt.
Das Gebiet wird als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Mittelalterdorf“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt. Gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO dient das Gebiet insbesondere dem Fremdenverkehr, der Fremdenbeherbergung im Sinne von Jugendfreizeiten, sowie einer Mischung von Beherbergungen und/oder Ferienwohnen für Wander- und Radtouristen.
Das Gebiet liegt linksseitig von der K4 „Dambacher Weg“ kommend in Richtung Naherholungsgebiet „Fischwaid“ Birkenfeld.
Der Geltungsbereich wird von der Gemarkung Birkenfeld, Flur 34, Flurstück 9/4, teilweise 11, 16 und 60 getragen und ist im folgenden Lageplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie umrandet.
Lageplan mit Geltungsbereich:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:
Die Darlegung der Planung und Anhörung der Bürger erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Geltungsbereich, Bebauungsplanvorentwurf, textliche Festsetzung, Begründung, Umweltbericht und Fachbeitrag Naturschutz) in der Zeit vom
Donnerstag, 13.06.2024 bis Montag 15.07.2024
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter https://www.vg-birkenfeld. de/034.html zur allgemeinen Einsichtnahme und ggf. zum download bereitgestellt werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraumes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2, bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 6) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeit zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ergänzend sind alle Planunterlagen im genannten Zeitraum auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit sich im genannten Zeitraum zur Planung zu äußern.