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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung

Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwzG) wird folgende Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung bekanntgegeben.

Der an Herrn

Xuejing Fang

Robinson Road 13

in 55768 Hoppstädten-Weiersbach

gerichtete Grundsteuerbescheid vom 10.07.2023, Aktenzeichen 88802-121017, der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 1 Finanzen – Steueramt (Fr. Bracken, Zimmer 302) – kann zu den Öffnungszeiten, montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr in der Schneewiesenstraße 21 in 55765 Birkenfeld vom Abgabenpflichtigen eingesehen werden. (Terminvereinbarung)

Die Zustellung des o. g. Bescheides an Herrn Xuejing Fang ist nicht möglich.

Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Widerspruchfrist von einem Monat, nach deren Ablauf der Bescheid bestandskräftig wird.

Der Bescheid wird hiermit öffentlich zugestellt und es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Bracken