Titel Logo
Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Bekanntmachung

Vollzug der Wassergesetze;

Antrag der Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis gemäß §§ 8 ff., § 15 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) i. V. m. §§ 14, 16 Landeswassergesetz (LWG) zur Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen NP 8a, NP 9a und NP 10 zum Zweck der Mineralwassergewinnung und Süßgetränkeherstellung

Lage: Gemarkung Oberhambach, Flur 1, Flurstück 1/1 und Gemarkung Hattgenstein, Flur 1, Flurstück 1/38

Antragstellerin: Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG, Am Sauerbrunnen 21-23, 55767 Schwollen

Die Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG beantragte mit Schreiben vom 25.09.2023 die Neuerteilung des auslaufenden Wasserrechts in Form einer gehobenen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen NP 8a, NP 9a und NP 10 für die Dauer von fünf Jahren.

Das Vorhaben wurde im Rahmen des wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens in den Verbandsgemeinden, in deren Gebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekannt gemacht. Den Betroffenen wurde Gelegenheit gegeben, Einwendungen zu erheben. Die Bekanntmachung wurde zudem auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord veröffentlicht.

Im Verfahren wurde mit Entscheidung vom 27.11.2024 festgestellt, dass für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Antragstellerin wurde im weiteren Verfahren mehrfach zur Vorlage der hierfür erforderlichen Unterlagen sowie zur Stellung eines naturschutzrechtlichen Befreiungsantrags nach § 16 des Staatsvertrags über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald aufgefordert. Die erforderlichen Unterlagen wurden nicht vorgelegt. Die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens konnte daher nicht festgestellt werden.

Mit Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 28.04.2026, Az.: 312-32-134-001/2025, wurde der Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen NP 8a, NP 9a und NP 10 abgelehnt. Der Bescheid wurde der Antragstellerin zugestellt.

Gemäß § 27 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist die Entscheidung über die Ablehnung des Vorhabens öffentlich bekannt zu machen. Der Ablehnungsbescheid ist in entsprechender Anwendung des § 74 Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung zwei Wochen zur Einsicht auszulegen.

Der Ablehnungsbescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 28.04.2026, Az.: 312-32-134-001/2025, liegt in der Zeit

vom Montag, 15.06.2026 bis einschließlich Montag, 29.06.2026

bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld

Auf dem Römer 17

55765 Birkenfeld

Dienstzimmer: Nr. 1

während der Dienstzeiten

Mo. – Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr und Mo. – Do.: 14:00 – 16:00 Uhr

zur Einsicht aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Die Bekanntmachung sowie der ausgelegte Ablehnungsbescheid werden im vorgenannten Zeitraum zusätzlich auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld unter

www.vg-birkenfeld.de

zugänglich gemacht.

Zusätzlich werden die Bekanntmachung und der Ablehnungsbescheid auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord unter

www.sgdnord.rlp.de (Themen / Wasserwirtschaft / laufende förmliche Verfahren)

zugänglich gemacht.

Ferner werden die Bekanntmachung und der Ablehnungsbescheid über das zentrale Internetportal nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unter

www.uvp-verbund.de

zugänglich gemacht.

Der Ablehnungsbescheid kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3–5, 56068 Koblenz, angefordert werden.

Birkenfeld, 02.06.2026
Matthias König
Bürgermeister