Aufgrund der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Birkenfeld vom 23.05.2023 und § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung werden die nachstehenden Verkehrsflächen im 4. BA des Neubaugebietes „Haesgeswiesen“ dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
„Ahornstraße“
Flur 3, Flurstück 456
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Wegeparzellen Flur 3, Flurstücke 455 und 459
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
„Eichenring“
Flur 3, Flurstück 457 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Haesgeswiesen“
Flur 3, Flurstück 461
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Kieferstraße“
Flur 3, Flurstück 458
Flur 3, Flurstück 457 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Wegeparzelle Flur 3, Flurstück 460
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
Die Widmung wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
Der genaue Umfang der gewidmeten Flächen kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, Zimmer 2, 55765 Birkenfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.