Aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Dambach vom 23.05.2023 und § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung wird die nachstehende Verkehrsfläche
Flur 3, Flurstück 64/3 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“
dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Widmung wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
Das neu gewidmete Straßenteilstück verlängert insoweit die bestehende Straße „Breitwiese“.
Der genaue Umfang der gewidmeten Fläche kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, Zimmer 2, 55765 Birkenfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.