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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Straßen im Neubaugebiet „Auf der Dreispitz“ sowie „Straßenbenennung“ in der Ortsgemeinde Gollenberg

Aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates von Gollenberg vom 03.11.2022 und des § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung wird die nachfolgende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet und zwar:

Flur 7, Flurstück 109 (teilweise)

mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.

Die Widmung wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.

Die „Gemeindestraße“ erhält die Bezeichnung „Auf der Dreispitz“.

Der genaue Umfang der gewidmeten Fläche kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, Zimmer 2, 55765 Birkenfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.

55765 Birkenfeld, 15.06.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld
(D.S.)
Holger Noß, Beigeordneter