Die durch die Ortsgemeinderäte der Ortsgemeinden
Oberhambach und Rimsberg
beschlossenen und von der Kreisverwaltung Birkenfeld genehmigten bzw. ohne Rechtsbedenken zurückgegebenen
werden hiermit gemäß § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) durch Auslegung im Dienstgebäude I der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, 55765 Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, Zimmer 303, an sieben Werktagen, und zwar vom 20.06. bis 28.06.2024 öffentlich bekanntgemacht.
Eine Einsichtnahme kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 06782 990-156 erfolgen.
Die Haushaltssatzungen treten rückwirkend zum 01.01.2024 und zum 01.01.2025 in Kraft.