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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Birkenfeld

für das Jahr 2025

Der Stadtrat hat am 18.03.2025 und 06.05.2025 auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i. d. F. vom 31. Januar 1994 (GVBl. Seite 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. Seite 133) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die, nachdem die

Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde vom 15.06.2025 genehmigt hat, hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

(ohne Verrechnungskonten Fuhrpark und Bauhof)

wird wie folgt festgesetzt:

1. Ergebnishaushalt

Gesamtbetrag der Erträge  —  11.444.640 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen  —  12.039.640 €

Jahresüberschuss  —  -595.000 €

2. Finanzhaushalt

Ordentliche Einzahlungen  —  10.601.010 €

Ordentliche Auszahlungen  —  10.733.990 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  -132.980 €

Außerordentliche Einzahlungen  —  0 €

Außerordentliche Auszahlungen  —  0 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  0 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  —  2.450.000 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  3.140.000 €

Saldo der Ein- und Auszahlung aus Investitionstätigkeit  —  -690.000 €

Finanzmittelfehlbetrag  —  -822.980 €

Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit  —  1.415.915 €

Investitionskredit: 690.000 €

Liquiditätskredit (Kassenkredit): 725.915 €

Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung)  —  592.935 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  —  822.980 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen  —  14.466.925 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen  —  14.466.925

§ 2

Kredite / Verpflichtungsermächtigungen / Höchstbetrag Liquiditätskredite

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite 2025  —  690.000

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

2025 – 2026  —  950.000 €

3. davon über Kredite zu finanzieren 2026  —  135.000 €

4. über Kassenkredit zu finanzieren 2025  —  725.915 €

5. Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse Seite 6  —  16.943.660 €

§ 3

Steuersätze

Die Steuersätze für die Stadt werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)  —  390 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) neu  —  590 v. H.

c) Gewerbesteuer neu  —  450 v. H.

2. Hundesteuer

a) für den ersten Hund  —  108 €

b) für den zweiten Hund  —  156 €

c) für jeden weiteren Hund  —  192 €

§ 4

Gebühren/Beiträge

Die Sätze der Gebühren und der Beiträge für ständige städtische Einrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. Mai 2020 (GVBl: Seite 158) werden für das Haushaltsjahr 2024 unverändert festgesetzt:

1. Wegebeiträge für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Grundstücksflächen gem. § 11 Abs. 1 KAG = 20,00 €/ha

2. Straßenreinigungsgebühr 1,50 €/lfdm Straßenfront

§ 5

Eigenkapital

Das Eigenkapital der berichtigten Eröffnungsbilanz betrug

zum 01.01.2009 =  —  9.401.452 €.

Das Eigenkapital beträgt laut letztem Jahresabschluss

zum 31.12.2022 =  —  26.156 €.

§ 6

Alterszeit

Die Fälle von Altersteilzeit sind fakultativ, da es sich bei allen Beschäftigten um Arbeitnehmer im Rahmen des TVöD handelt.

§ 7

Sonstige Bestimmungen

Deckungsfähigkeit
1.1. Ergebnishaushalt

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 GemHVO sind die Ansätze für Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushaltes gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan nichts Anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt wird. § 15 Abs. 2 Satz 1 GemHVO ermächtigt darüber hinaus dazu, dass Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen können.

Insoweit wird für den Haushalt der Stadt Birkenfeld festgelegt, dass innerhalb der einzelnen Teilhaushalte grundsätzlich alle Aufwendungsansätze gegenseitig deckungsfähig sind und die Summe aller Mehrerträge abzüglich der Summe aller Mindererträge insgesamt zur Verstärkung der Aufwendungsansätze herangezogen werden können.

Folgende Bereiche, die teilhaushaltsübergreifend eigene gegenseitige Deckungskreise bilden, werden gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO hiervon ausgenommen:

-

Budget 01 – Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie Personalertragskonten

-

Budget 02 – Sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

-

Budget 03 – Unterhaltungsaufwendungen städtischer Grundstücke, Außenanlagen, Straßen, Wege, Spiel- und Parkplätze etc.

-

Abschreibungen sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten

1.2. Finanzhaushalt (Investitionshaushalt)

Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes werden gemäß § 16 Abs. 3 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben kraft Gesetzes (§ 17 Abs. 2 GemHVO) bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.

1.3. Zweckbindungsvermerk

Zweckgebundene Mehrerträge und -einzahlungen dürfen für entsprechende Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen gemäß § 15 Abs. 1, Satz 3 GemHVO verwendet werden.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Birkenfeld, 10.06.2025
Hans-Peter Lampel
Stadtbürgermeister