Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Buhlenberg hat am 16.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit und Erholung - Auf dem Stock“ beschlossen um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten.
Der Bebauungsplanvorentwurf und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Beteiligung der betroffenen Nachbargemeinden wurde durch den Gemeinderat am 10.06.2025 beschlossen.
Planungsinhalt:
Die Ortsgemeinde Buhlenberg beabsichtigt die städtebauliche Entwicklung im Bereich der Weiheranlage Am Sportplatz Buhlenberg. Im Rahmen der Ortsentwicklung ist Baurecht durch die Erstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen um Vorhaben zur Stärkung von Freizeit und Erholungsnutzung zu ermöglichen. Geplante Maßnahmen sind: Erneuerung Schutzhütte, Errichtung WC-Container, Herstellung Barfußpfad und Zufahrt.
Als Art der baulichen Nutzung soll im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 10 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freizeit und Erholung“ festgesetzt werden.
Die Erschließung des Gebietes soll über die gemeindeeigene Wegeparzelle Flur 4, Flurstück 82 erfolgen. Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Sondergebiet Freizeit und Erholung - Auf dem Stock“ erhalten. Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren entsprechend geändert werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Lageplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt und beinhaltet folgende Grundstücke:
Flur 3, Flurstücke 36 (tw.), 37 (tw.), Flur 4, Flurstücke 82 (tw.), Flurstück 77/1.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB):
Der Bebauungsplanvorentwurf (Geltungsbereich, Planurkunde, Textliche Festsetzungen, Begründung Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz, Artenschutzrechtliche Prüfung, Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands) wird im Zeitraum von
Montag, 30.06.2025 bis Mittwoch, 30.07.2025
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse: https://www.vg-birkenfeld.de/100 zur Einsicht oder zum Download veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ergänzend sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teile der Öffentlichkeit) im genannten Zeitraum die Möglichkeit, sich über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen vorrangig elektronisch abgegeben werden (E-Mailadresse der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld: a.sommer@vgv-birkenfeld.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, Zimmer 7, 55765 Birkenfeld, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.