Die durch den Gemeinderat der Ortsgemeinde Brücken in der Ratssitzung vom 08.05.2026 beschlossene und von der Kreisverwaltung Birkenfeld (Kommunalaufsicht) am 12.06.2026 genehmigte 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 wird hiermit gemäß § 98 Abs. 1 i. V. m. § 97 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) durch Auslegung öffentlich bekanntgemacht.
Die Auslegung der 1. Nachtragshaushaltssatzung erfolgt während den allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Dienstgebäude I (Rathaus), Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld, in Zimmer 303 an sieben Werktagen vom 25.06. bis 03.07.2026.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.