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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 26/2026
VG Aktuell
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1. Förderaufruf für den Kommunalen Kleinprojektefonds der Verbandsgemeinde Birkenfeld

Die Verbandsgemeinde Birkenfeld startet im Rahmen des Förderprogramms „Regional. Zukunft. Nachhaltig.“ (R.Z.N.) einen Kommunalen Kleinprojektefonds zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements, des Vereinslebens und der Dorfgemeinschaften in den Ortsgemeinden.

Hierfür stehen insgesamt 80.000 Euro Fördermittel zur Verfügung.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine mit Sitz oder Wirkungskreis in der Verbandsgemeinde Birkenfeld für Maßnahmen innerhalb der Verbandsgemeinde.

Nicht gefördert werden Unternehmen, wirtschaftlich tätige Organisationen, Projekte mit Gewinnerzielungsabsicht sowie laufende Personal- und Betriebskosten.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden insbesondere Maßnahmen und Anschaffungen, die das Vereinsleben, das ehrenamtliche Engagement sowie das gesellschaftliche Miteinander in den Ortsgemeinden stärken.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Projekte von Sport-, Kultur-, Heimat- und Fördervereinen,
  • Anschaffungen und Maßnahmen zur Unterstützung des Vereinslebens,
  • Vereinsausstattung wie Sport- und Freizeitgeräte, Trikots oder Materialien für die Vereinsarbeit,
  • Umweltbildungsmaßnahmen,
  • Pflanz- und Verschönerungsaktionen,
  • generationenübergreifende Projekte,
  • kulturelle Veranstaltungen und Ausstellungen,
  • sonstige gemeinwohlorientierte Projekte mit lokalem Bezug.

Die Mindestförderung beträgt 500 Euro je Maßnahme.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Anträge sind nicht bei der Verbandsgemeinde, sondern zunächst bei der jeweiligen Ortsgemeinde bzw. der Stadt Birkenfeld einzureichen.

Einreichungsfrist für diesen ersten Förderaufruf ist der 14. August 2026.

Die Ortsgemeinden bzw. die Stadt Birkenfeld prüfen die eingegangenen Anträge und treffen im Rahmen des jeweils zur Verfügung stehenden Budgets eine Auswahl. Die ausgewählten Projekte werden anschließend an die Verbandsgemeinde Birkenfeld weitergeleitet.

Nach abschließender Prüfung erfolgt die Bewilligung durch die Verbandsgemeinde Birkenfeld. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides darf mit der Maßnahme begonnen werden!

Auszahlung und Nachweis

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Durchführung der Maßnahme und nach Vorlage der erforderlichen Nachweise (Rechnungen, kurzer Sachbericht und Fotos).

Weitere Informationen

Die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular stehen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter www.vg-birkenfeld.de/kleinprojektefonds zum Download bereit.

Sofern nach Abschluss des ersten Förderaufrufs noch Fördermittel zur Verfügung stehen, behält sich die Verbandsgemeinde Birkenfeld vor, weitere Förderaufrufe durchzuführen. Bei Fragen zur Förderfähigkeit von Projekten, zur Antragstellung oder zum weiteren Verfahren wenden Sie sich gerne an René Maudet, Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Telefon 06782 990-111 oder per E-Mail an r.maudet@vgv-birkenfeld.de.