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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Flugplatz, 1. Änderung“ Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach

Aufstellungsbeschluss (Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch)
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach hat am 07.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Flugplatz, 1. Änderung“ beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten.

Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 14.06.2023 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 2 BauGB abgesehen wird.

Planungsinhalt:

Der Ursprungsbebauungsplan „Flugplatz“ der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach wurde am 16.05.2018 als Satzung beschlossen und trat mit seiner Bekanntmachung am 20.06.2018 in Kraft.

Der Planungsanlass für die hier vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes stellt sich wie folgt dar:

Der Bebauungsplan „Flugplatz“ von 2018 setzte vor dem Hintergrund der Planungsabsicht der Ortsgemeinde, längerfristig den gesamten Flugplatz mit einem Gewerbegebiet zu überplanen, eine Lärmkontingentierung fest. Aufgrund der nunmehr geänderten Planungsabsicht (Erhalt des Flugplatzes, keine weitere Festsetzung von Gewerbegebieten) ist die Festsetzung der Lärmkontingentierung entbehrlich und soll daher zurückgenommen werden.

Ein weiterer Planungsanlass ergab sich aus dem Bestreben der Ortsgemeinde, dem Nutzer des Grundstücks eine höhere Flexibilität bei der Nutzung des Grundstückes zu gewähren. Hierzu sollen zur Errichtung eines Bürogebäudes die Baugrenzen im Bereich der vorhandenen Bürocontainer-Standorte erweitert sowie die Regelungen zu Werbeanlagen überarbeitet werden.

Der seitens der amerikanischen Streitkräfte in den 1950er-Jahren errichtete Flugzeug-Hangar ragt mit einem Teil seines Firsts in der Hindernisbegrenzungsfläche des angrenzenden Segelflugplatzes hinein, dieser Teilbereich weist eine höhere Gebäudehöhe auf als im Bebauungsplan festgesetzt ist. Da sich zwischenzeitlich herausgestellt hatte, das für das Gebäude keine deutsche Baugenehmigung vorliegt und das Gebäude somit keinen Bestandsschutz genießt, soll im Rahmen der vorliegenden Änderung weiterhin die Höhe des Bestandsgebäudes im Bebauungsplan als zulässig festgesetzt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:

Diesbezüglich erfolgt nun die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Die Darlegung der Planung und Anhörung der Bürger erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Geltungsbereich, Bebauungsplanentwurf, Textliche Festsetzungen, Begründung) in der Zeit von

Montag 17.07.2023 bis Donnerstag, 17.08.2023

während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17 (Zimmer 7), 55765 Birkenfeld.

Zusätzlich stehen alle Planunterlagen im genannten Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse

https://www.vg-birkenfeld.de/153.html zur Ansicht oder zum Download bereit. Ergänzend sind die Planunterlagen über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.

Während der genannten Auslegungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Jeder Bürger hat die Möglichkeit sich im genannten Zeitraum zur Planung zu äußern.

55768 Hoppstädten-Weiersbach, 26.06.2023
Peter Heyda, Ortsbürgermeister