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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Änderungssatzung Anlage 1 als 3. Änderungssatzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Birkenfeld vom 25.06.2025

Der Stadtrat von Birkenfeld hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), des § 8 Abs. 1 und 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), der §§ 34, 35, 41, 42 und 47 Landesstraßengesetz (LStrG), des § 2 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) und des § 2 Abs. 2 Landesgebührengesetz (LGebG), in seiner Sitzung am 24.06.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:

§ 1

Die Satzung der Stadt Birkenfeld über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Birkenfeld vom 05.06.1989 i.d.F. der 2. Änderungssatzung vom 23.05.2014 wird wie folgt geändert:

Anlage 1 zur Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Birkenfeld wird geändert.

Die geänderte Anlage 1 ist Bestandteil der Änderungssatzung.

§ 2

Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt:

Birkenfeld, 25.06.2025
Stadt Birkenfeld
gez.:
Hans-Peter Lampel, Stadtbürgermeister

Anlage 1 zur Satzung der Stadt Birkenfeld über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Birkenfeld.

Gebührentarif

Anlage 2 zur Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

Straßenverzeichnis für die Gebührenstufe I

  • Achtstraße (von Haus-Nr. 1 - 30)
  • Am Kirchplatz
  • Am Talweiher
  • Fest- und Marktplatz Talweiher
  • Am Weiherdamm
  • Am Zimmerbach einschl. Parkplatz
  • Auf dem Römer einschl. Parkplatz
  • Bahnhofstraße
  • Brückener Straße (von Einmündung Friedrich-August-Straße bis Einmündung Trierer Straße)
  • Friedrich-August-Straße (von Haus-Nr. 1 - Parktreppe)
  • Hauptstraße
  • Hujetsweg
  • Maiwiese (von Kreuzung Achtstraße - Kreuzung Prof.-Baldes-Straße)
  • Pfarrgasse
  • Professor-Baldes-Straße (von Kreuzung Maiwiese - Kreuzung Wasserschiederstraße)
  • Saarstraße (bis Haus-Nr. 73, Einmündung „Vor der Sielbach“)
  • Salzgasse
  • Sattlergasse
  • Schadtengasse
  • Schneewiesenstraße
  • Trierer Straße
  • Wasserschiederstraße (von Haus-Nr. 1 - Kreuzung Prof.-Baldes-Straße)
  • Schulweg
  • Platz am Gemeinschaftshaus „Alte Schule“

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

55765 Birkenfeld, 26.06.2025 Stadt Birkenfeld
gez.:
Hans-Peter Lampel, Stadtbürgermeister