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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Verbandsgemeinde Birkenfeld informiert

über den Versand der ersten Bescheide der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge in der Stadt Birkenfeld

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Landtag Rheinland-Pfalz hat die Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge gesetzlich vorgeschrieben. Die Stadt Birkenfeld hat diese Vorgabe durch den Erlass einer entsprechenden Satzung umgesetzt. Damit wurde das bisherige System der einmaligen Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2022 durch das System der wiederkehrenden Beiträge ersetzt.

Viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer fragen sich, warum bislang noch keine Bescheide versandt wurden. Hintergrund ist, dass die Einführung des neuen Beitragssystems mit umfangreichen Vorarbeiten verbunden war. Neben der rechtlichen und organisatorischen Umsetzung mussten insbesondere die technischen Voraussetzungen geschaffen und die erforderliche Fachsoftware eingerichtet werden. Diese Arbeiten haben deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich erwartet.

Nachdem die notwendigen Vorbereitungen nun weitgehend abgeschlossen sind, wird die Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld im Auftrag der Stadt Birkenfeld voraussichtlich im August 2026 die ersten Bescheide versenden. 

Wichtig ist dabei: Mit diesen Bescheiden wird zunächst nur das Beitragsjahr 2022 abgerechnet. Die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erhalten mit dem Bescheid eine Übersicht über die Berechnung des jeweiligen Beitrags und die maßgeblichen Grundlagen für dessen Erhebung.

Uns ist bewusst, dass zwischen der Einführung des Systems und dem Versand der ersten Bescheide ein längerer Zeitraum liegt. Daher ist es uns wichtig, frühzeitig über die anstehende Beitragserhebung zu informieren und für Transparenz zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld