Mit den steigenden Temperaturen werden wieder viele Poolanlagen befüllt. Aus diesem Grund weisen die Verbandsgemeindewerke Birkenfeld auf folgende Regelungen hin:
| • | Die Befüllung von Poolanlagen darf nicht über einen Gartenwasserzähler erfolgen |
| • | Poolanlagen mit einem Fassungsvermögen größer als 15 m³ sind vor der Befüllung bei den Verbandsgemeindewerken Birkenfeld unter der Tel.-Nr.: 06782 990168 anzumelden |
| • | Nach Ende der Saison muss das Wasser aus der Poolanlage in den Schmutz- oder Mischwasserkanal abgelassen werden. |
Erfolgt die Befüllung ohne eine vorherige Anmeldung, wird der festgestellte Mehrverbrauch im Netz als möglicher Rohrbruch eingestuft und durch die Verbandsgemeindewerke Birkenfeld überprüft.
Wir bitten um Beachtung!