Die durch den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde
Niederbrombach
beschlossene und von der Kreisverwaltung Birkenfeld genehmigte bzw. ohne Rechtsbedenken zurückgegebene
Haushaltssatzung
für die Jahre 2026 / 2027
wird hiermit gemäß § 97 Absatz 2 der Gemeindeordnung RLP (GemO) durch Auslegung im Dienstgebäude I der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, 55765 Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, Zimmer 305, an sieben Werktagen und zwar vom 02.07. bis zum 10.07.2026 öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 bzw. zum 01.01.2027 in Kraft.