Die durch die Ortsgemeinderäte der Ortsgemeinden
beschlossenen und von der Kreisverwaltung Birkenfeld genehmigten bzw. ohne Rechtsbedenken zurückgegebenen
Haushaltssatzungen
für das Jahr 2022
werden hiermit gem. § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung RLP durch Auslegung im Dienstgebäude I der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, 55765 Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, Zimmer 303/308, an sieben Werktagen, und zwar vom 18.07.2022 bis 29.07.2022 öffentlich bekanntgemacht. Eine Einsichtnahme kann nach telefonischer Terminvereinbarung unter 06 78 2 / 990-156/151 erfolgen.
Die Satzungen treten rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
| Börfink | 07.07.2022 | Döscher | Ortsbürgermeister |
| Ellweiler | 07.07.2022 | Breuer | Ortsbürgermeisterin |