„Sondergebiet AGRI-Photovoltaik; In der Würtzeltsdell“
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Hoppstädten-Weiersbach hat am 30.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet AGRI-Photovoltaik; In der Würtzeltsdell“ beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. Des Weiteren erfolgte vom 19.01.2023 bis 17.02.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Im gleichen Zeitraum erfolgte die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden am 13.03.2024 im Ortsgemeinderat gewürdigt und ein entsprechender Abwägungsbeschluss wurde gefasst. In der Sitzung am 18.06.2025 erfolgte die Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf sowie die Beschlussfassung über die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Planungsfläche liegt im Bereich der Windenergieanlagen „Auf dem Eborner Berg“ und ist über die Feldwirtschaftswege erschlossen. Allseits grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Das Gebiet wird als Sonstiges Sondergebiet (SO) gemäß §11 BauNVO mit der Zweckbestimmung – „Photovoltaik“ – von Gebieten für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wind- und Sonnenenergie, dienen sowie mit integrierter gleichwertiger landwirtschaftlicher Nutzung – „Agri = Agrikultur“ entsprechend §9 Abs.1 Nr.18 BauGB festgesetzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfes umfasst die Parzelle Flur 32, Flurstück 80 auf der Gemarkung Hoppstädten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit all seinen Bestandteilen und Anlagen sowie die umweltrelevanten Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats (mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen) und zwar von
Montag, 14.07.2025 bis Freitag, 15.08.2025
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter https://www.vg-birkenfeld.de/100 zur Ansicht bereit (§ 4a Abs. 4 BauGB).
Zusätzlich liegen alle Planunterlagen sowie die umweltrelevanten Informationen im genannten Zeitraum während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) beim Fachbereich 2 – Bauliche Infrastruktur der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17 (Zimmer 9), 55765 Birkenfeld, öffentlich aus.
Ergänzend sind die Planunterlagen sowie die umweltrelevanten Informationen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar (§ 4a Abs. 4 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen aktuell vor und werden im Internet bereitgestellt bzw. öffentlich ausgelegt:
| 1. | Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) mit folgenden Informationen: | |
| a. | Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes |
| b. | Bestandsaufnahme des Umweltzustands der Schutzgüter |
| c. | Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt: Biotoptypenkartierung und -bewertung, Schutzstatus, Wertigkeit |
| d. | Fläche und Boden: Geologie, Bodenfunktionen, Bodeneigenschaften, Bodenfunktionen, Altlasten |
| e. | Wasser: Oberflächengewässer, Gewässergüte, Grundwasser, Hochwasservorsorge |
| f. | Luft und Klima: klimatische und lufthygienische Vorbelastungen |
| g. | Landschaft: Naturraum, typische Landschaftsteile, Erholungseignung |
| h. | Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: Emissionen, Immissionen, Raumstruktur |
| i. | Kultur- und sonstige Sachgüter: Erdgeschichtlich bzw. historisch bedeutsame Kulturgüter |
| j. | Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung/ Durchführung der Planung: Wirkfaktoren, insbesondere mögliche erhebliche Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase der geplanten Vorhaben auf Natur und Landschaft, auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, auf den Menschen und seine Gesundheit, auf Kultur- und sonstige Sachgüter |
| k. | Flächenbilanzierung von Eingriff und Ausgleich, Kompensationsmaßnahmen |
| l. | Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden sollen |
| 2. | Artenschutzfachbeitrag als Bestandteil des Umweltberichts | |
Des Weiteren liegen folgende verfügbare Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug zum Bebauungsplanentwurf vor:
| Urheber (Behörden, Träger öffentlicher Belange) | Thematischer Bezug |
| Geologie und Bergbau | |
| Landesamt für Geologie und Bergbau | Bergbau, Altbergbau, Boden, Baugrund |
Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden vom Ortsgemeinderat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Umgrenzung des Plangebietes (Geltungsbereich) ist im nachfolgenden Lageplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie gekennzeichnet: