Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Birkenfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Haesgeswiesen – 7. Änderung“ gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Parallel dazu werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Mit dieser 7. Änderung sollen innerhalb des Änderungsbereich die Bau- und Dachformen angepasst bzw. verändert werden. Aus städtebaulichen, bautechnischen und ökonomischen Gründen, vor allem aber zur Realisierung nachgefragter und zeitgerechter Wohnungsprojekte erfolgt die Änderung, die vollflächig im Geltungsbereich des Ursprungsplanes „Haesgeswiesen“ liegt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauBG wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf einschließlich der Begründung sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 10. Juli 2025 bis 10. August 2025
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter https://www.vg-birkenfeld.de/100 zur allgemeinen Einsichtnahme und ggf. zum Download bereitgestellt wird.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeinde Birkenfeld (Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 6) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeit zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ergänzend sind alle Planunterlagen im genannten Zeitraum auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanung ergibt sich aus der dieser Bekanntmachung beiliegenden unmaßstäblichen Übersichtskarte und ist mit einer schwarz unterbrochenen Linie umrandet.
Stellungnahmen können während der oben angegebenen Veröffentlichung bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Diese sollten elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse der Verbandsgemeinde Birkenfeld: k.kaemmerling@vgv-birkenfeld.de) können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur (Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld) schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltbezogenen Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke liegen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt bzw. im Internet bereitgestellt:
Schutzgut Mensch
| • | Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 10.04.2025 |
| • | Kreisverwaltung Birkenfeld – Gesundheitsamt, 11.04.2025 |
| • | Landesbetrieb für Mobilität (LBM) Bad Kreuznach, 25.04.2025 |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, 30.04.2025 |
| • | Abfallwirtschaftsbetrieb Birkenfeld, 06.05.2025 |
| • | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 07.05.2025 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu Lärm- und Abgasimmissionen (Truppenübungsplatz Baumholder); zum Anschluss an Trinkwasserversorgung und Abwasserversorgung; zur Beschattung durch Bepflanzung (öffentlichen Verkehrsräumen und Plätzen); zur Beachtung der Verkehrssicherheit; zur Starkregenvorsorge; zu Anforderungen bei der Abfallentsorgung; zum Bergbau/Altbergbau.
Schutzgut Boden/Wasser
| • | Kreisverwaltung Birkenfeld – Gesundheitsamt, 11.04.2025 |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, 30.04.2025 |
| • | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 07.05.2025 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zum Anschluss an Trinkwasserversorgung und Abwasserversorgung; zur Nutzung von Regenwasserzisternen zur Bewässerung von Grünflächen; zur Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen auf öffentlichen Flächen; zu Oberflächengewässer; zur Wasserwirtschaft; zur Starkregenvorsorge; zum Grundwasserschutz; zum Bodenschutz; zu Boden und Bergbau, zur Empfehlung von Baugrundgutachten und Prüfung der Hangstabilität; zu mineralische Rohstoffe.
Schutzgut Tiere / Pflanzen /Schutzgebiete des Naturschutzrechts / Eingriffs-, Ausgleichsregelung
| • | Kreisverwaltung Birkenfeld – Gesundheitsamt, 11.04.2025 |
| • | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 07.05.2025 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zur Beschattung durch Bepflanzung (öffentlichen Verkehrsräumen und Plätzen; zur nachhaltige und ortstypische Bepflanzung; zur Vermeidung von Überschneidungen mit ausgewiesenen Rohstoffsicherungsflächen (externe Kompensationsmaßnahmen).
| Schutzgut Landschaftsbild und Erholung | |
| • | Kreisverwaltung Birkenfeld – Gesundheitsamt, 11.04.2025 |
| Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: | |
| zur nachhaltigen und ortstypischen Bepflanzung. | |
| Schutzgut Klima / Luft | |
| • | Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 10.04.2025 |
| • | Kreisverwaltung Birkenfeld – Gesundheitsamt, 11.04.2025 |
| Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: | |
| zu Lärm- und Abgasimmissionen (Truppenübungsplatz Baumholder); zur Beschattung durch Bepflanzung (öffentlichen Verkehrsräumen und Plätzen). | |
| Schutzgut Kultur- und Sachgüter | |
| • | Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, 07.05.2025 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu archäologische Fundstellen und Kulturdenkmäler.
Umweltbezogene Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen nicht vor.
Die Öffentlichkeit gab Stellungnahmen zu Nebenanlagen, zu der Anpassung der Grund- und Geschossflächenzahl, zur Überschreitung der GRZ und GFZ und zu Dachformen ab.
Lageplan mit Geltungs- bzw. Änderungsbereich: